Wenn durch Handlungen und Prozesse Treibhausgase wie beispielsweise Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden, entsteht dadurch ein Ungleichgewicht in der Atmosphäre sowie eine klimaschädigende Wirkung: Sie sind dann nicht klimaneutral. Prozesse, die hingegen keine Treibhausgasemissionen verursachen oder deren Emissionen vollständig kompensiert werden, bezeichnet man als klimaneutral oder CO2-neutral.
Hat man durch die Herstellung von Produkten oder etwa durch seine Reisetätigkeit (Flüge und Logistik) Emissionen verursacht, können diese durch eine freiweillige Abgabe kompensiert werden. Dieses Geld fließt in Klimaschutzmaßnahmen wie Baumpflanzungen oder den Moorschutz – oft werden damit auch Projekte in der Entwicklungshilfe gefördert. Einige Unternehmen stellen sogar ihre Produktion so um, dass alle in der Herstellung anfallenden Treibhausgase komplett ausgeglichen werden – diese Produkte werden dann als klimaneutral bezeichent.
Im Lebensmitteleinzelhandel spielen neben Kohlendioxid auch Treibhausgase wie Propan oder Butan eine große Rolle. Diese synthetischen Kältemitteil verfügen über ein sehr hohes Treibhausgaspotenzial. Gemessen wird dieses durch das Global Warming Potential (GWP). Der GWP-Wert gibt an, wieviel ein Treibhausgas im Vergleich zur entsprechenden Menge CO2 zur globalen Erwärmung beiträgt. Damit hat CO2 einen GWP-Wert von 1, das klimaschädigende Kältemittel R404A hat einen GWP-Wert von 3.922. Es ist daher besonders wichtig, das im Food-Handel mehr natürliche Kühlmittel wie CO2 zum Einsatz kommen und alte Kälteanlagen ausgetauscht werden.