Das KfW-Umweltprogramm
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen, gefördert.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel
- natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks (mit Tilgungszuschuss)
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Technische Klimaschutzmaßnahmen
- sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderart: Kredit und ggf. Tilgungszuschuss (im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“)
Förderberechtigte: Unternehmen (jeder Größe), Einzelunternehmer:innen, Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten für Filialen in Deutschland
Förderhöhe: Max. 25 Mio. € pro Vorhaben. Es werden bis zu 100% der Investitionskosten übernommen und bis zu 100% des Kreditbetrags ausgezahlt. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage. Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Förderbereich: Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Umsetzung von Klimaschutz und -anpassungsmaßnahmen
Kontakt Bewilligungsbehörde: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Telefon: +49 800 539 9001