Ein Verpackungsgesetz wurde 2017 verabschiedet und tritt im kommenden Jahr in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und wurden teilweise ergänzt. Konkret bedeutet dies, dass Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen bezahlen müssen, die sie in den Markt bringen.
Die verpflichteten Unternehmen führen ihre Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System ab. Damit dieser Vorgang im Markt transparenter wird und überwacht werden kann, wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister eingerichtet. Sie wird ab dem 1. Januar 2019 das Verpackungsrecycling in Deutschland kontrollieren und unterstützt die betroffenen Unternehmen, bestehende Pflichten zu verstehen und praktisch umzusetzen.
Zentrale Stelle erarbeitet Handlungsempfehlungen
Hierfür hat die Zentrale Stelle Handlungsempfehlungen für die notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Neben dem ausführlicheren How-To-Guide für Branchenprofis stehen auch vereinfachte Informationen zur Verfügung. Dieses Dokument zu den „10-W-Fragen“ ist insbesondere für Wirtschaftskreise und Unternehmen geeignet, die sich mit dem Thema nur wenig oder noch gar nicht auskennen und einen Einstieg ins Thema suchen. Auch dieses Dokument gibt konkrete Handlungshilfen.
Ein Erklärfilm zum neuen Verpackungsgesetz wurde auch veröffentlicht, Sie können ihn hier ansehen:
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Zentralen Stelle unter www.verpackungsregister.org.