27.10.2023, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Das Gesetz richtet sich sowohl an staatliche als auch an private Akteure. Es verpflichtet zum einen Bund, Länder und öffentliche Stellen, Energie einzusparen.
Es enthält auch einen Pflichtenkatalog für Unternehmen. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Pflicht, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten und zu betreiben, die bereits ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 7,5 GWh/a greift. Ergänzt wird diese Vorgabe mit einer Verpflichtung, als „wirtschaftlich durchführbar“ identifizierte Maßnahmen in einen Umsetzungsplan aufzunehmen, der zu veröffentlichen und durch Zertifizierer, Umweltgutachter und Energieauditoren zu bestätigen ist. Weiterhin wird eine neue Pflicht zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme etabliert.
Was das Gesetz für Handelsunternehmen bedeutet erläutert Jens Panknin, Rechtsanwalt und Partner der auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held.
Präsentation Jens Panknin, Rechtsanwalt und Partner Becker Büttner Held