16 unterschiedliche Landesregelungen seien ansonsten vor allem für bundesweit aktive Handelsunternehmen mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden. „Uneinheitliche, landesrechtliche Regelungen haben stets negative Auswirkungen auf die Praxis. Im Ergebnis führt das zu erheblichen Kostensteigerungen. Denn die Unternehmen müssen sich dann mit mehreren einzelnen Regelungen vertraut machen statt nur mit einer einheitlichen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Darüber hinaus würden die Vorgaben voraussichtlich nicht alle zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten, was zu weiteren Aufwänden für die Unternehmen führt.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass neue und umfassend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen künftig mit je einem Ladepunkt für Elektro-Autos ausgestattet werden müssen. Um flexibel auf technische Weiterentwicklungen reagieren zu können, soll zudem jeder fünfte Stellplatz mit einem Leerrohr versehen werden. Der Handel kann bei der Elektromobilität einen bedeutenden Beitrag leisten: Bei einer durchschnittlichen Verweildauer im Supermarkt von rund 30 Minuten bliebe beim Einkaufen auch Zeit, um das Elektrofahrzeug aufzuladen. Um in einer halben Stunde die Reichweite um etwa 50 Kilometer zu erweitern, müsste der Einzelhändler eine 22-kW-Ladesäule bereitstellen. Diese verursacht Kosten von rund 30.000 Euro. „Dort, wo die Bewirtschaftung von E-Ladesäulen das Kerngeschäft sinnvoll ergänzt, wird sich der Einzelhandel ohnehin entsprechend aufstellen“, so Genth.
Quelle: HDE